Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand (30.01.2011)
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§ 1 Allgemeines
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| 1.1 | Der Auftragnehmer wird im Folgenden „Ihr Schornsteinfegermeister“ bezeichnet. Der Kunde wird im folgenden „Auftraggeber“ bezeichnet. |
| 1.2 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB bezeichnet) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern (siehe 1.1), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen Dritter werden nicht anerkannt. |
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§ 2 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkung des Auftraggebers bei Beratungsleistungen
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| 2.1 | Die Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt worden sind. |
| 2.2 | Die Voraussetzung für die Erfüllung der Leistungen ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt (siehe 2.3). Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. |
| 2.3 | Angaben und Dokumente, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an Ihren Schornsteinfeger zu leiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben, insbesondere Angaben zum Gebäude welche für die energetische Berechnung notwendig sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. |
| 2.4 | Erstellte Berichte und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft. |
| 2.5 | Kommt Ihr Schornsteinfeger mit der Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 7 geregelten Umfang ausgeschlossen. |
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§ 3 Vertragsschluss
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| 3.1 | Die Angebote sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier (4) Wochen gebunden. |
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§ 4 Preise
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| 4.1 | Alle genannten Preise sind € (Euro) Nettopreise und zuzüglich Umsatzsteuer. |
| 4.2 | Grundlage für die Berechnung der Leistungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist. |
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§ 5 Rechnungsstellung, Zahlungen
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| 5.1 | Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten sind monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig. |
| 5.2 | Sollte der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist Ihr Schornsteinfeger berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. |
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§ 6 Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
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| 6.1 | Ihr Schornsteinfegermeister kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und Ihr Schornsteinfegermeister die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, welche die Arbeiten von Ihrem Schornsteinfegermeister vorübergehend unmöglich machen bzw. bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Partner/Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von Ihrem Schornsteinfegermeister selbst verursacht worden sind. |
| 6.2 | Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist Ihr Schornsteinfegermeister dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung für Ihren Schornsteinfegermeister kontinuierlich unmöglich, so ist Ihr Schornsteinfegermeister von der Leistungserbringung befreit. |
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§ 7 Haftung
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| 7.1 | Ihr Schornsteinfegermeister haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. |
| 7.2 | Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Ihrem Schornsteinfegermeister nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. |
| 7.3 | Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird. |
| 7.4 | Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Der Auftragnehmer stellt sicher dass immer aktuelle Versionen, die dem Stand der Technik entsprechen, verwendet werden. |
| 7.5 | Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen Ihren Schornsteinfegermeister verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet. |
| 7.6 | Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
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| 8.1 | Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |
| 8.2 | Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand der Geschäftssitz Ihres Schornsteinfegers. |
| 8.3 | Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Ihrem Schornsteinfegermeister. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. |
| 8.4 | Ihr Schornsteinfegermeister ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt Ihrem Schornsteinfegermeister hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. |
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§ 9 Schlußbestimmungen
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| 9.1 | Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von Ihrem Schornsteinfegermeister und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten. |
| 9.2 | Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist. |